Nutzungseinschränkungen Ferienimmobilie, Ferienwohnung, Ferienhaus (2024)

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Nutzungseinschränkungen Ferienimmobilie, Ferienwohnung, Ferienhaus (1)

Achtung, Nutzungseinschränkungen

Nutzungseinschränkungen Ferienimmobilie

Was ist wo erlaubt bei Ferienhaus und Co.?

Ein beliebtes Streitthema bei Ferienimmobilien sind Nutzungsbeschränkungen, denn nicht in jedem Wohngebiet ist dieVermietungvon Ferienimmobilien uneingeschränkt erlaubt. Wenn Sie Ihre Immobilie trotzdem an Feriengäste vermieten kann Ärger drohen. Dieser Artikel ist übrigens keine Rechts- oder Steuerberatung sondern gibt nur unsere persönlichen Erfahrungen wieder. Im Streitfall oder bei konkreten juristischen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

Was sind Nutzungseinschränkungen?

Die Gemeinden und die Baunutzungsverordnung legen bestimmte Kriterien für unterschiedliche Baugebiete fest. So gelten z.B. in vielen Gewerbegebieten – anders als in reinen Wohngebieten – weniger strenge Lärmschutzbestimmungen. Ein anderes Beispiel sind Wochenendhausgebiete. Sie sind oft nicht für ein dauerhaftes Wohnen vorgesehen. Das heißt, Sie dürfen Beispielsweise in einem Gartenhäuschen nicht dauerhaft wohnen bzw. dort Ihren Hauptwohnsitz anmelden.

3 typische Nutzungseinschränkungen:

  • unzumutbare Lärmemission z.B. durch Feriengäste die auch nachts anreisen, laute Musik im Ferienhaus usw.
  • kommerzielle Ferienvermietung in einem reinen Wohngebiet
  • Beschränkungen von Nutzungszeiten z.B. keine nächtliche Nutzung des Swimmingpools in einer Ferienanlage etc.

Experten-Tipp:
„Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten mit den Nachbarn, weil Wohnungen in einem reinen Wohngebiet an Feriengäste vermietet werden. Informieren Sie sich auf jeden Fall vorab, ob Sie ihre Ferienimmobilie auch wirklich an Urlauber vermieten dürfen. Gerade bei einer Neubau-Immobilie in einem reinen Wohngebiet.“

Nutzungseinschränkungen wegen Naturschutz

Eine besonders schöne und intakte Natur ist bei Ferienimmobilien ein wichtiges Vermietungs-Kriterium. Gerade wenn Ihr Ferienhaus / Ihre Ferienwohnung an einem Naturschutzgebiet liegt oder direkt im Hochwassergebiet, im Lawinengefahrenbereich usw. Informieren Sie sich deshalb vorab, ob und welche Nutzungseinschränkungen für Ihr Urlaubsdomizil gelten. Wichtig: Informieren Sie auch Ihre Mieter dementsprechend.

Zweckentfremdungsgebot bei Ferienimmobilien

In beliebten Großstädten vermieten immer mehr Menschen „normalen“ Wohnraum über Onlineportale an Touristen aus aller Welt. Da dadurch immer weniger und bezahlbarere Wohnraum zur Verfügung steht setzen viele Städte auf ein Zweckentfremdungsverbot – kurz: die Vermietung einer „normalen“ Wohnung als Ferienimmobilie ist unzulässig. Allerdings dürfen bis zu 50% der eigenen Wohnung auch weiterhin an Gäste vermietet werden.

Experten-Tipp:
„Beim Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot kann z.B. in Berlin ein Bußgeld von bis zu 50.000,- € drohen!“

Nutzungseinschränkungen Ferienimmobilie, Ferienwohnung, Ferienhaus (2024)

FAQs

Wann ist ein Ferienhaus gewerblich? ›

Nutzen Sie Ihre Ferienimmobilie ausschließlich selbst, so müssen Sie natürlich kein Gewerbe anmelden und haben auch keine Mieteinnahmen durch Feriengäste. Ab Jahreseinkünften von 24.500 Euro wird die Gewerbesteuer fällig – wenn Ihr Einkommen diese Grenze überschreiten, müssen Sie ohnehin ein Gewerbe anmelden.

Was muss ich beachten wenn ich ein Ferienhaus vermieten will? ›

Checkliste: Ferienwohnung vermieten - was beachten?
  • Verfassen Sie eine gute Beschreibung Ihrer Ferienwohnung bzw. ...
  • Legen Sie Ihre Preise fest. ...
  • Machen Sie gute Fotos. ...
  • Sicherheitsaspekte. ...
  • Verwenden Sie einen Vertrag. ...
  • Melden Sie Ihre Immobilie als Ferienwohnung bzw. ...
  • Schließen Sie eine Versicherung ab.

Kann man in einem Ferienhaus wohnen? ›

Das Wichtigste in Kürze

Es ist nicht erlaubt, in einem Ferienhaus, das in einem Wochenendhausgebiet gelegen ist, dauerhaft zu wohnen. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom 11.7.2013 verfügt, das dauerhafte Wohnen in einem Wochenendhausgebiet sei nicht zulässig.

Kann man ein Ferienhaus steuerlich absetzen? ›

Kann man Ferienhaus bei der Steuer absetzen? Ein Ferienhaus können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht ansetzen, wenn Sie das Haus nur selbst nutzen . Besonderheiten gibt es, wenn Sie die Immobilie ganz oder teilweise zur Erzielung von Einkünften nutzen.

Wie werden Einnahmen aus Ferienwohnung versteuert? ›

Die 19 % Umsatzsteuer für den Erwerb der Ferienwohnung sind steuerlich direkt absetzbar. So gelten die Steuern, die Sie beispielsweise auf Betten, Teppiche und Geschirr für Ihre Ferienwohnung bezahlt haben, als Vorsteuer. Die Vorsteuer wird der Umsatzsteuer, die Sie an das Finanzamt abgeben müssen gegengerechnet.

Wann sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gewerblich? ›

‌Eine gewerbliche Vermietung liegt dann vor, wenn es ich um eine gewerbliche Organisation handelt. Die Definition dafür ist aber nicht so eindeutig. Bei mehreren vermieteten Wohnungen und wechselnden Mietern könnte die Vermietung vom Finanzamt als gewerblich eingestuft werden.

Was muss man bei einer gewerblichen Ferienwohnung anmelden? ›

Das zuständige Gewerbeamt informiert Sie, welche Unterlagen genau Sie benötigen. Dazu gehört beispielsweise ein Formular, das Sie ausfüllen müssen. Personalausweis, Auszug aus dem Handelsregister und eine Bearbeitungsgebühr. Die liegt zwischen 15 Euro und 65 Euro.

Wann sind Mieteinnahmen nicht steuerpflichtig? ›

Mieteinnahmen sind immer steuerpflichtig, sofern der Steuerpflichtige mit seinen gesamten Einnahmen die Grundfreibeträge übersteigt. Steuerfrei bleiben die Einkünfte lediglich, wenn sie 520 Euro jährlich nicht überschreiten.

Ist ein Ferienhaus eine Betriebsstätte? ›

Bei Vermietung einer Ferienwohnung ist nach § 2 GewStG eine gewerbliche Betriebsstätte gegeben, wenn die Voraussetzungen nach dem BFH Urteil vom 25.6.1976 (BStBl II 1976, 728) erfüllt sind (s.a. Abschn. 2.9 Abs. 1 Satz 7 ff. GewStR 2009).

Kann man eine Wohnung einfach als Ferienwohnung vermieten? ›

Solange diese Teilungserklärung eine Nutzung als Ferienwohnung nicht ausdrücklich verbietet, ist es Ihnen grundsätzlich erlaubt Ihre Eigentumswohnung als Ferienwohnung an Urlaubsgäste zu vermieten.

Wie lange darf man in einer Ferienwohnung leben? ›

In Deutschland gibt es keine generelle Regelung darüber, wie lange man in einer Ferienwohnung leben darf. Die meisten Ferienwohnungen werden jedoch für einen begrenzten Zeitraum von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen vermietet, um Urlaubern eine Unterkunft während ihres Aufenthalts zu bieten.

Wann ist eine Ferienwohnung eine Zweitwohnung? ›

Dies ist je nach Fall sehr unterschiedlich: Ferienwohnung ist eine Zweitwohnung, wenn die Wohnung nur von einem selbst und beispielsweise keinen Urlaubern genutzt wird. Es fallen Zweitwohnsitzsteuern an.

Kann man eine Ferienwohnung im Ausland steuerlich absetzen? ›

Ist die Ferienwohnung im Ausland belegen und wird sie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ergeben sich keine steuerlichen Auswirkungen. Die Selbstnutzung einer Wohnung im Ausland führt generell nicht zu steuerpflichtigen Einkünften in Deutschland.

Wie viel kann man mit einem Ferienhaus verdienen? ›

Für eine solide Rendite reicht es aber meistens: Drei Prozent vom Kaufpreis nimmt der durchschnittliche Vermieter im Jahr vor Steuern ein, wenn das Haus auf Kredit gekauft wurde – so die Zahlen von Fewo-Direkt. Im Schnitt vermietet sich eine Ferienimmobilie 24 Wochen im Jahr und bringt 14 000 Euro.

Was ist bei kurzfristiger Vermietung zu beachten? ›

Entscheidend für die kurzfristige Vermietung ist: Der Mieter darf nicht länger als sechs Monate die Immobilien mieten. Außerdem ist die Unterkunft bei kurzfristiger Vermietung typischerweise möbliert und abgerechnet wird nach Tagen bzw. Nächten.

Ist Vermietung einer Ferienwohnung gewerblich? ›

Die Vermietung einer Ferienwohnung ist im Regelfall keine gewerbliche Betätigung, weil die Vermietung i. d. R. über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht hinausgeht.

Ist Vermietung von Ferienwohnung ein Gewerbe? ›

Gewöhnlich ist die Vermietung einer Wohnung keine gewerbliche Betätigung, weil die Vermietung in der Regel über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht hinausgeht. Dennoch kann die Vermietung einer Ferienwohnung auch ein Gewerbebetrieb sein.

Ist Private Vermietung ein Gewerbe? ›

“Normale“ Vermietung und Verpachtung ist kein Gewerbe

Darum lautet die Grunddefinition hier: Es geht um Vermögensverwaltung. Und dabei spielt es erst einmal gar keine Rolle, wie groß das Vermögen ist, konkreter: Ob eine oder hundert Immobilien vermietet oder verpachtet werden, gibt nicht den Ausschlag.

Ist Vermietung immer gewerblich? ›

Die Immobilien, die Sie besitzen, gelten als Sachwerte. Falls Sie diese Immobilien vermieten oder verpachten, fällt dies üblicherweise unter die private Vermögensverwaltung gemäß §14 AO. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Vermietung von Wohnungen als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden.

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Author: Pres. Lawanda Wiegand

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Name: Pres. Lawanda Wiegand

Birthday: 1993-01-10

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Job: Dynamic Manufacturing Assistant

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Introduction: My name is Pres. Lawanda Wiegand, I am a inquisitive, helpful, glamorous, cheerful, open, clever, innocent person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.