Seit dem 01. April 2019 gelten die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wie für die Schutzpolizei. Es können sich nicht nur Bewerberinnen und Bewerbern mit einen Befähigungszeugnis gemäß See-BV, sondern auch Interessenten ohne maritime Qualifikationen bewerben.
Bewerber*innen, die Inhaber eines unten aufgeführten Befähigungszeugnisses gemäß See-BV sind, werden nach dem erfolgreichen Abschluss des 3-jährigen Studiums sofort zur Polizeioberkommissar*in ernannt.
Die Anwärter*innen ohne Befähigungszeugnis werden nach der 2½-jährigen Ausbildung zu Polizeimeister*innen oder nach dem 3-jährigen Studium zu Polizeikommissar*innen ernannt und nehmen im Anschluss an die Ernennung an weiteren Qualifizierungsmaßnahmen teil.
Bewerber*innen mit einem der unten genannten Befähigungszeugnisse können während der Ausbildung oder des Studiums einen Anwärtersonderzuschlag erhalten (mehr Informationen).
- Nautischer Wachoffizier NWO
- Erster Offizier NEO
- Kapitän NK
- Kapitän BG (mit den Befugnissen zum Kapitän und zum Ersten Offizier in der Großen Hochseefischerei)
- Kapitän BK (mit den Befugnissen zum Kapitän in der Kleinen Hochseefischerei)
- Nautischer Wachoffizier BGW (mit der Befugnis zum Wachoffizier in der Großen Hochseefischerei)
- Technischer Wachoffizier TWO
- Zweiter technischer Schiffsoffizier TZO
- Leiter der Maschinenanlage TLM
- Elektrotechnischer Schiffsoffizier ETO
Mögliche Einzelfallentscheidungen:
- die Ausnahme von der Höchstaltersgrenze
- die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen
- die Gewährung von Umzugskosten
Für weitere Informationen steht Ihnen der Einstellungsberater der Wasserschutzpolizei Herr Markus Wiegandt unter der Telefonnummer 040 4286-24075 gerne zur Verfügung.