Wie hoch ist die Besoldung eines Beamten in Deutschland? (2024)

Besoldung der Beamten und Beamtenanwärter

Dem Beamten steht aus dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation ein Anspruch auf einen angemessenen Lebensunterhalt zu. Dieser richtet sich nach der mit dem Dienstrang sowie der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit.

Er ist entsprechend der Entwicklung der allgemeinen und wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse regelmäßig anzupassen. Dem Beamten muss von dem Dienstherrn immer ein Nettoeinkommen zur Verfügung gestellt werden, das seine rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebenskomfort ermöglicht.

Diesen verfassungsrechtlichen Anspruch hat der Gesetzgeber ausdrücklich für die aktiven Beamten im Besoldungsrecht und für Versorgungsempfänger im Beamtenversorgungsgesetz geregelt.

Die Beamtenbesoldung besteht aus Grundgehalt (je nach Besoldungsordnung, Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe), Familienzuschlag, Stellenzulage und Ausgleichszulagen, Sonderzulagen, Urlaubsgeld und vermögenswirksamen Leistungen.

Die Grundgehälter der Beamten sind in Besoldungsgruppen festgelegt.

Wie hoch ist die Besoldung eines Beamten 2024?

Die Besoldung Beamten/innen und Beamtenanwärter/innen wird gemäß der Besoldungsverordnung des Bundes und der Länder bestimmt. Die nachfolgenden Besoldungstabellen geben Auskunft über die Besoldungshöhe.

Die Besoldungstabellen haben auch für Beamte auf Probe (BAP), Beamte auf Widerruf (BAW), Beamte auf Lebenszeit (BAL) und Referendare Gültigkeit.

Die auf dieser Seite angebotenen Dokumente werden vom dbb Beamtenbund und Tarifunion zur Verfügung gestellt.

Gewünschte Besoldungstabelle einfach anklicken:

Bund (gültig ab 01.04.2024)

Baden-Württemberg (gültig ab 01.12.2022)

Bayern (gültig ab 01.01.2021)

Berlin (gültig ab 01.12.2022)

Brandenburg (gültig ab 01.12.2022)

Brandenburg – Anwärtergrundbetrag (gültig ab 01.12.2022)

Bremen (gültig ab 01.01.2021)

Hamburg Besoldungstabelle Überleitung (gültig ab 01.01.2023)

Hamburg Besoldungstabelle Neuverbeamtung (gültig ab 01.01.2023)

Hessen (gültig ab 01.01.2024) (Neuverbeamtung)

Hessen (gültig ab 01.01.2024) (Anwärtergrundbetrag)

Hessen (gültig ab 01.01.2024) (Überleitung)

Mecklenburg-Vorpommern (gültig ab 01.06.2021)

Niedersachsen (gültig ab 01.03.2021)

Nordrhein-Westfalen (gültig ab 01.01.2021; inkl. Änderung Familienzuschlag)

Rheinland-Pfalz (gültig ab 01.01.2021)

Saarland (gültig ab 01.04.2021)

Sachsen (gültig ab 01.08.2023)

Sachsen-Anhalt (gültig ab 01.01.2021)

Schleswig-Holstein (gültig ab 01.06.2022)

Thüringen (gültig ab 01.01.2021)

[Stand: 19.06.2022]

In welche Besoldungsgruppe werden Lehrer üblicherweise eingestuft?

A 12Lehrer in der Primarstufe oder Sekundarstufe I (an Grundschulen und Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien) =gehobener Dienst
A 12ZKonrektor an einer Grundschule oder kleinen Hauptschule mit einer Zulage von 155,09 €)
A 13Realschullehrer, Sonderschullehrer oder Lehrer an der Sek. I im 1. Beförderungsamt.
Rektor an einer Grundschule oder Konrektor an einer Hauptschule
A 13ZLehrer in der Sekundarstufe II ( an Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufskollegs), Studienrat (= höherer Dienstmit einer Zulage von 83,50 €), Konrektor an einer größeren Hauptschule oder Rektor an einer kleinen Hauptschule (in dem Fall mit höherer Zulage von186,04 €)
A 14Rektor an einer großen Grundschule oder Hauptschule, Konrektor an einer Realschule oder Sonderschule, Oberstudienrat, Sekundarschulrektor, Abteilungsleiter an einer Gesamtschule = 1. Beförderungsamt im höheren Dienst
A 14ZFunktionsstelle mit einer Zulage von 186,04 €
A 15Rektor an einer Realschule oder Sonderschule, Direktor an einerSekundarschule , Studiendirektor, didaktischer Leiter an einer Gesamtschule.
A 15ZStellvertretender Schulleiter an Gymnasien, Berufskollegs oder Gesamtschulen mit einer Zulage von 186,04 €
A 16

Oberstudiendirektor, Schulleiter an Gymnasien, Berufskollegs oder Gesamtschulen

Was versteht man unter Besoldungsgruppen?

Unter Besoldungsgruppen versteht man die Gehaltsgruppen der Beamten und Richter. Das Gehalt, das Beamte und Richter bekommen wird in Besoldungsgruppen eingestuft. Im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sind die Leistungsbezüge für Beamte, Richter und Soldaten festgelegt.

Besoldungsgruppen A, B, C, W undR.
Bestehen keine weiteren Vorgaben, kommen die allgemeingültigen Regelungen des Bundes zur Anwendung.

Besoldungsgruppe A
Die Besoldungsgruppe A bestimmt das Gehalt für Beamte im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst.
Besoldungsgruppe B
Die Besoldungsgruppe Bbestimmt das Gehalt für Spitzenbeamte und Soldaten in besonderen Positionen.

Besoldungsgruppe Cund W
Die Besoldungsgruppe Cund W bestimmt das Gehalt für wissenschaftliche Beamte wie Professoren, Dozenten und leitende Mitarbeiter an Universitäten und Fachhochschulen.

BesoldungsgruppeR
Die Besoldungsgruppe Rbestimmt das Gehalt für Richter und Staatsanwälte.

Alimentationsprinzip
Die Einstufung in Berufsgruppen folgt dem Alimentationsprinzip, das die Grundrechte von Beamten definiert und in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankert ist.
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Besoldungsgruppen A2 bis A16 mit aufsteigenden Dienstbezügen

  • A2 bis A6: einfacher Dienst
  • A6 bis A9: technischer und nicht technischer mittlerer Dienst
  • A9 bis A13: gehobener Dienst mit Diplom oder Bachelor
  • A13 bis A16: höherer Dienst mit Master-Abschluss oder gleichwertigem Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule

Besoldungsgruppen B1 bis B11 mit Festgehalt

In der B-Besoldungsgruppe finden sich nur wenige Beamte. In den Besoldungsgruppen B1 bis B11 finden sich Spitzenbeamte und Soldaten des höheren Dienstes. Die Besoldungsgruppe B9 bis B11 gilt für hochrangige Posten wie Präsidenten, Oberbürgermeister, Botschafter, Vizeadmiräle und Staatssekretäre.

Besoldungsgruppen C1 bis C4 und W1 bis W3

2002 wurde die Besoldungsordnung C mit dem Professorenreformgesetz durch die Besoldungsstufe W ersetzt, das in diesem Zusammenhang für Wissenschaft steht.

Besoldungsgruppen R1 bis R10

Richter und Staatsanwälte erhalten Leistungsbezüge nach der Besoldungsordnung R, diese untergliedert sich in die Besoldungsgruppen R1 bis R10. Im Zuge der Föderalismusreform wurde das Besoldungsrecht vom Bund auf die Länder übertragen. Deshalb istdie Richterbesoldung je nach Bundesland sehr unterschiedlich geregelt. Es kommt somit zu teils gravierenden Einkommens – Unterschieden in den einzelnen Bundesländern. DieVergütung für Bundesrichter am Bundesverfassungsgericht ist die einzige Vergütung, die im Bundesbesoldungsgesetz festgelegt ist.

R2-Besoldungsgruppe
Die Bezüge von Staatsanwälten beim Bundesgerichtshof oder Richter am Bundespatentamt sind in der Besoldungsgruppe R2 festgelegt.

Besoldungsgruppe R4
Die Bezüge von von Vizepräsidenten am Bundespatentgericht festgelegt. Der Generalbundesanwalt erhält ein Gehalt nach R9, Präsidenten des Bundesfinanzhofs oder des Bundesgerichtshofs werden nach R10 besoldet.

Wie hoch ist die Besoldung eines Beamten in Deutschland? (2024)

FAQs

Wie hoch ist die Besoldung eines Beamten in Deutschland? ›

Dein mittleres Einkommen als Beamter bei Behörden des Bundes liegt bei etwa 3.532 Euro brutto pro Monat. Arbeitest du 40 Stunden in der Woche, ergibt sich daraus ein Stundenlohn von rund 20,38 Euro.

Wie viel verdient ein Beamter in Deutschland? ›

Dein mittleres Einkommen als Beamter bei Behörden des Bundes liegt bei etwa 3.532 Euro brutto pro Monat. Arbeitest du 40 Stunden in der Woche, ergibt sich daraus ein Stundenlohn von rund 20,38 Euro.

Was ist die höchste Besoldungsgruppe bei Beamten? ›

Die Grundgehälter der Besoldungsgruppe B 3 bis B 9 entsprechen denen der Besoldungsgruppen R 3 bis R 9, wobei R 4 nicht vergeben ist. Die Besoldungsgruppe B 11 entspricht der höchsten Besoldungsgruppe R 10 in der Bundesbesoldungsordnung R.

Wie viel verdient man als Lehrer in Deutschland? ›

In welchem Bundesland verdienen Lehrer:innen am meisten?
BundeslandDurchschnittsgehalt
Rheinland-Pfalz51.600
Berlin51.600
Nordrhein-Westfalen50.800
Niedersachsen50.600
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Wann gehört man zu den Spitzenverdienern? ›

Bei einem Einkommen ab 8.359 Euro gilt man als Spitzen- und ab 5.859 Euro als Gutverdiener. Wer ein monatliches Bruttogehalt von 4.071 Euro bezieht, zählt heuer noch immer zu den Besserverdienern. Die Normalverdiener liegen monatlich bei über 3.314 Euro brutto.

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