Wohnungs­übergabe­protokoll und Schaden­ersatz wegen Mängeln (2024)

Verursacht ein Mieter einen Schaden an der Wohnung, so ist er gegenüber seinem Vermieter grund­sätzlich zum Schadens­ersatz verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn das Miet­verhältnis beendet und der Mieter bereits ausgezogen ist. Doch besteht auch dann ein Schadenersatz­anspruch, wenn das Wohnungs­übergabe­protokoll keine Mängel auflistet und der Vermieter dennoch welche entdeckt?

Entdeckt der Vermieter nach der Wohnungs­rückgabe Mängel an der Wohnung, kann er regelmäßig seinen ehemaligen Mieter in Anspruch nehmen. Es muss den Schadenersatz­anspruch jedoch innerhalb von sechs Monaten nach der Rückgabe der Wohnung geltend machen, andernfalls ist seine Forderung verjährt (vgl. § 548 Abs. 1 BGB).

Vermieter hat bei der Wohnungsübergabe ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt

Ist bei der Übergabe der Wohnung jedoch ein Wohnungs­übergabe­protokoll anfertigt worden, so sind die Miet­vertrags­parteien an dessen Inhalt gebunden. Ist der vom Vermieter behauptete Mangel daher im Protokoll nicht aufgenommen worden, kann er keinen Schaden­ersatz wegen dieses Mangels verlangen (vgl. Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 14.12.2012, Az. 7 C 676/12 und Amtsgericht Pforzheim, Urteil vom 26.07.2004, Az. 6 C 105/04).

Verdeckte Mängel

Eine Ausnahme besteht hingegen dann, wenn es sich um einen sogenannten verdeckten Mangel handelt. War der Mangel für den Vermieter nicht erkennbar, kann er trotz des Übergabe­protokolls seinen ehemaligen Mieter auf Schaden­ersatz­zahlung in Anspruch nehmen. Es wird jedoch für den Vermieter in der Regel schwer sein nach­zuweisen, dass er einen verdeckten Mangel übersehen habe. Anders ist dagegen der Fall zu beurteilen, wenn der ehemalige Mieter nachweisbar das Vorliegen eines Mangels arglistig Verschwiegen hat. Unter dieser Bedingung kann der Vermieter seine Erklärungen im Wohnungs­übergabe­protokoll anfechten und den ehemaligen Mieter haftbar machen.

Lesen Sie zum Thema „Wohnungs­übergabe­protokoll“ folgende Rechtsfrage: Was ist ein Wohnungs­übergabe­protokoll und für was ist es wichtig?

Wohnungs­übergabe­protokoll und Schaden­ersatz wegen Mängeln (2024)
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