Arbeitszeugnis: Darauf kommt es an
Formalien. Prüfen Sie in Ihrem Arbeitszeugnis, ob Personalien, Daten wie Beschäftigungsdauer, Ausstellungsort und Tätigkeitsbeschreibungen vollständig und richtig sind. Ein qualifiziertes, ausführliches Zeugnis sollte mindestens eine Seite lang sein, aber zwei Seiten nicht überschreiten.
Floskeln. Ihr Zeugnis sollte individuell sein und nicht nur allgemeine Phrasen enthalten. Achten Sie auf inhaltliche Widersprüche und Floskeln, die negativ ausgelegt werden könnten. Doppelte Verneinungen, einschränkende Aussagen, doppeldeutige Sätze können abwertend sein und sollten nicht in Ihrem Zeugnis stehen. „Immer“ und „äußerst“ wirken dagegen in der Regel positiv.
Profi. Wollen Sie ein Zeugnis zusätzlich fachlich prüfen lassen, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen Zeugnisberater. Für Mitglieder bieten Gewerkschaften wie Verdi kostenlose Zeugnisberatung an.
Klage. Sind Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden, sprechen Sie schnell mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Verweigert er Änderungen, bleibt nur der Klageweg. Klagen können Sie auch, wenn Sie trotz mehrfacher Aufforderung kein Zeugnis erhalten.
Zwischenzeugnis. Ein gutes Zwischenzeugnis kann bei einer Klage helfen. Das Schlusszeugnis darf nicht schlechter sein als dieses.
Hilfe. Für eine Zeugnisklage sollten Sie einen Rechtsanwalt zurate ziehen. Suchen Sie auf der Internetseite Anwaltauskunft.de nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe.
Kündigung. Was zu tun ist, wenn unerwartet eine Kündigung auf dem Tisch liegt, erklären wir in unserem Special Jobkündigung.