Der Parkschein abgelaufen und erwischt worden? Hierzulande ärgerlich aber erträglich. Bei den Nachbarn kostet das ab Januar 100 Euro. Und auch sonst ist man keineswegs zimperlich. Das ist manchmal gut so!
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410 Euro kostet das Parken auf einem Parkplatz für Menschen mit Behinderung. Handy in der Hand? 350 Euro, das gilt auch, wenn man jemandem die Vorfahrt nimmt. Rechtsfahrgebot auf der Autobahn vergessen? 220 Euro. Bei Grün an der Ampel stehen bleiben: 150 Euro. 250 Euro kosten zum Beispiel das Weglassen des Sicherheitsgurtes und rechts überholen auf der Autobahn. Das alles ist ja durchaus begrüßenswert, weil durchweg vermeidbar bzw. unnötig. Ebenso wie 100 Euro für das Abbiegen ohne Blinker oder Armzeichen (Radfahrer). Nur das Parken ohne gültiges Ticket, das tut weh. Denn das passiert einfach schon mal. Und dann gleich 100 Euro. Naja. Manch einer mag daher vom Städtetrip absehen. Oder man fährt mit dem Boot hin. Da ist das mit dem Parken meist deutlich geregelt.
Allerdings: Manches wird auch günstiger. So kostet das Parken auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderung mit nur zwei Reifen fortan nicht mehr 400 sondern nur noch 310 Euro. Wer zu wenig Raum lässt für Ein- und Aussteigende Personen beim Passieren parkender Autos, der zahlt künftig nur noch 250 statt 400 Euro. Das alles meldet das AD auf seiner Website.
Geschwindigkeitsübertretungen steigen allgemein angepasst an die Inflation um zwei Prozent. So kosten dann 20 km/h zu viel auf Autobahnen 180 Euro. Die Liste von 2021 (2022: +2%) dazu findet sich hier.
Auch erfreulich: Die Verwaltungskosten bleiben mit 9 Euro stabil. Immerhin.
Was passiert, wenn man erwischt wird in den Niederlanden?
Unseres Wissens nach (Info vom ADAC) verhält es sich so: Deutsche erhalten meist einen lila Brief vom CJIB, dem Centraal Justitieel Incasso Bureau in Leeuwarden. Darin wird zur Zahlung aufgefordert, mitsamt der Säumniszuschläge und Erhöhugen. Erhält man solch einen Brief, ist der Weg über die Amtshilfe über die Deutsche Staatsanwaltschaft für die Niederländische Justiz fortan ausgeschlossen. Will sagen: Man muss nicht zahlen und muss auch keine Maßnahmen der Deutschen Justitz fürchten. So weit, so gut. ABER: Bei einer erneuten Einreise in die Niederlande mit dem Kennzeichen, auf das das Bußgeld ausgestelt wurde, wird über das ANPR-System (das sind die Kameras über der Autobahn) eine Meldung an die Polizei herausgegeben. Man wird dann zeitnah angehalten und zur Zahlung aufgefordert. Nötigenfalls wird einstweilen das Fahrzeug „aufbewahrt“. Das lohnt sich also nicht. Die Möglichkeiten sind mithin überschaubar: Sich an die Regeln halten, sich nicht erwischen lassen oder eben zahlen. Wir drücken die Daumen!